Sächsisches Transparenzgesetz vom 19.08.2022

Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf-zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

Hier finden Sie die Vollversion des Gesetzes: REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG

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